Verhütungsmittelfonds

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Ziel des Verhütungsmittelfonds ist es, Frauen und Familien mit geringem Einkommen bei der Familienplanung zu unterstützen: Der Landkreis Limburg-Weilburg übernimmt auch 2022 die Kosten auf vorherigen Antrag.

Der Empfängnisverhütungsmittelfonds steht Frauen zur Verfügung, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG beziehen und die Mittel hierfür nicht selbst aufbringen können. Es handelt sich jedoch um eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Es werden Kosten für ärztlich verordneten Empfängnisverhütungsmittel (solange Mittel vorhanden sind) übernommen:

  • Pille
  • Kupferspirale
  • Hormonspirale
  • Hormonimplantat
  • Dreimonatsspritze
  • Diaphragma
  • Vaginalring
  • Verhütungspflaster

Kosten für Kondome werden nicht übernommen.

 

Kosten für die Sterilisation

Seit dem Jahr 2021 können auch Teilkosten einer Sterilisation (bei Frau und Mann) aus dem Fonds gezahlt werden. 

 

Hier können Sie sich beraten lassen und den Antrag stellen: (Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.)

Schwangerenberatungsstelle donum vitae Limburg
Diezer Straße 38a, 65549 Limburg
Tel.:06431 408625
info@donum vitaedonumvitae-limburgdonum vitae..de
www.donumvitae-limburg.de
Montag - Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und Montag  14.00 – 17.00 Uhr

Schwangerenberatungsstelle Diakonisches Werk
Bahnhofsplatz 2a
65549 Limburg
Tel.: 06431 21740
info@donum vitaedw-limburg-weilburgdonum vitae..de
www.dw-limburg-weilburg.de
Montag – Freitag 9.00-16.00 Uhr

Pro Familia Limburg
Konrad-Kurzbold-Straße 6,
65549 Limburg
Tel.: 06431 26920
www.profamilia.de/Limburg
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr

 

Für die Antragsstellung auf Unterstützung aus dem Verhütungsmittelfonds
benötigen Sie

Für die Beantragung einer Teilkostenübernahme einer Sterilisation sind weitere Unterlagen notwendig.

 

 

Errichtung des Verhütungsmittelfonds

donum vitae Limburg hatte sich seit vielen Jahren für die Errichtung eines Fonds eingesetzt und konnte schlussendlich überzeugen: 2017 wurde als Pilotprojekt ein Verhütungsmittelfonds im Landkreis Limburg-Weilburg eingerichtet.

Von den Krankenkassen werden die Pille und andere Verhütungsmittel  für bedürftige Frauen und Paare ab 22 Jahren  nicht erstattet. Der Hartz-IV-Regelsatz sieht derzeit gut 15 Euro monatlich für die Gesundheitspflege vor. Dazu gehören auch Verhütungsmittel. Das reicht meist nicht aus.

Mit dem Verhütungsmittelfonds wird diese Lücke für Empfängerinnen von staatlichen Transferleistungen (wie ALGII, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz) geschlossen, um Frauen und Familien mit geringem Einkommen bei der Familienplanung zu unterstützen: Der Landkreis Limburg-Weilburg übernimmt die Kosten auf vorherigen Antrag.

Mit dem Ziel, im Rahmen der sozialen Daseinsfürsorge Frauen, Männer und Familien mit geringem Einkommen bei der Familienplanung zu unterstützen, hat der Landkreis Limburg-Weilburg im Jahr 2017 als Pilotprojekt einen Empfängnisverhütungsmittelfonds eingerichtet. Anlass war eine Bitte des Vereins donum vitae e.V. an die CDU-Kreistagsfraktion, deren anschließender Antrag in einen entsprechenden Beschluss des Kreistages mündete. Zweck des Empfängnisverhütungsmittelfonds ist es, berechtigte Personen bei der Anschaffung von Verhütungsmitteln zu unterstützen.

  • Berechtigte Personen sind Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter), SGB XII und AsylbLG (Sozialamt)
  • Nicht berechtigt sind Personen, die einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der Empfängnisverhütung nach dem SGB V (Krankenkasse), dem SGB VIII (Jugendamt) oder dem § 49 SGB XII (Sozialamt) haben, und Personen, die keine Beratung nach § 2 SchKG in Anspruch nehmen
  • Die Antragsstellung ist bei einer Schwangerenberatungsstelle in Limburg-Weilburg möglich.
  • Die Verwaltung des Fonds übernimmt donum vitae Limburg.

 

 

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