Kindergeld

Einen Antrag auf Kindergeld können Sie nach Geburt Ihres Kindes bei der zuständigen Familienkasse stellen. Die Geburtsurkunde des Kindes muss beigefügt sein.

Ab dem 1. Januar 2021 wird der Kindergeldbetrag deutlich erhöht und Sie erhalten

  • für das erste und zweite Kind je 219,-€,
  • für das dritte Kind 225,-€ und
  • für jedes weitere Kind 250,-€ Kindergeld in der Regel bis zum 18. Lebensjahr.

Anträge und Informationsbroschüren, sowie Hilfe bei der Antragsstellung können Sie in unserer Beratungsstelle erhalten.

weitere Informationen finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/erhoehung-kindergeld-und-kinderzuschlag-2021

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