Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Sie erhalten Stiftungsmittel, wenn Ihnen nicht genügend Geld für die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt sowie die anschließende Pflege und Erziehung des Kindes zur Verfügung steht und Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Die Höhe und Dauer der Hilfe richtet sich nach ihren persönlichen Umständen.
Beispielsweise werden Hilfen für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushaltes, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt. Die Unterstützung aus der Bundesstiftung “Mutter und Kind” darf nicht als Einkommen auf Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angerechnet werden.

Zum Nachweis der Schwangerschaft sollten Sie Ihren Mutterpass mitbringen und Ihren Ausweis als Nachweis, dass Sie in Deutschland leben.

Einen Antrag können Sie bei den Beraterinnen in unserer Beratungsstelle stellen.

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