Sie sind ungewollt schwanger und
Das Beratungsgespräch
„donum vitae“ bedeutet „Geschenk des Lebens“ – aber nicht immer können schwangere Frauen dies so empfinden.
Die Beratung soll Ihnen helfen eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Die Beratung ist ergebnisoffen, das heißt, dass nur Sie selbst die Entscheidung treffen.
Wir respektieren Ihre Entscheidung.
Wir begleiten Sie nach der Geburt.
Wir bieten Ihnen nach einem Schwangerschaftsabbruch Gespräche an.
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Mehrere Gespräche sind möglich.
Sie können gerne Ihren Partner oder eine andere Person ihres Vertrauens mitbringen.
Sie können sich auf Wunsch auch ohne Nennung Ihres Namens anonym beraten lassen. Die Bescheinigung wird in diesem Fall von einer mitarbeitenden Person der Beratungsstelle ausgefüllt, die nicht das Gespräch geführt hat.
Als staatlich anerkannte Beratungsstelle ist donum vitae berechtigt, Ihnen nach einem Schwangerschaftskonfliktgespräch einen Beratungsnachweis gemäß §219 StGB auszustellen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
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